Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Energieversorgung Bad Boll ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.energie-bollwerk.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
An der Behebung dieser Barrieren arbeiten wir kontinuierlich. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies noch Zeit in Anspruch nehmen wird, bis die Anforderungen vollständig umgesetzt werden können. Gerne können Sie Kontakt mit uns aufnehmen, falls Sie zu unseren angebotenen Inhalten auf dieser Website Hilfe benötigen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.06.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 und wurde zuletzt am 16.06.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wir arbeiten laufend daran, unsere Website barrierefrei zu gestalten und die Vorgaben des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) umzusetzen.
Sind Ihnen weitere Barrieren auf unserer Internetseite aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Melden Sie sich bei uns per Telefon oder per E-Mail:
Energieversorgung Bad Boll GmbH
Postfach 11 51
73301 Geislingen
Tel: (07331) 209 160
marketing@energie-bollwerk.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.